Baumkontrolle & Baumkataster: (für öffentliche und private Auftraggeber)
Erfassung, Verwaltung und regelmäßige Kontrolle von Baumbeständen sollten längst umfassend passieren. Denn öffentliche Hand, Gemeinden und Parkverwaltungen, Schulen, Kindergärten, Unternehmen aber auch Privatpersonen haften für Schäden, die durch die Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht entstehen. Wird ein Mensch durch einen herabstürzenden Ast oder umfallenden Baum verletzt, ist der/die Baumeigentümer/in haftbar. Es sei denn, er/sie kann nachweisen, dass der Baum regelmäßig und fachgerecht kontrolliert oder begutachtet wurde. Mit der Einführung eines elektronischen Baumkatasters erfolgt die Baumkontrolle schnell und sicher und der Aufsichtspflicht wird Genüge getan.
Eine erhöhte Sorgfaltspflicht gilt besonders für Gemeinden und Hausverwaltungen (§1319 ABGB):
(Pdf-Download: Infoblatt Gemeinde + Infoblatt Liegenschaften)
Falls Sie noch keinen Baumkataster haben sollten, beraten und informieren wir Sie darüber gerne.
Wir bieten Ihnen:
– Visuelle Kontrolle und Beurteilung der Vitalität von Bäumen (ÖNORM 1122) und Aufnahme von Baumbeständen in Kataster
– Führen und Aktualisieren von Katasterdatenbanken und Erstellung eines Pflegeplanes
– Kostenersparnis durch Pflegeplan und Schutz der Bäume auf Baustellen
– Unterweisung für Verantwortliche des öffentlichen Grünraumes
– Ausschreibung für Baumpflegearbeiten mit Leistungsverzeichnis
– Warenübernahme & Qualiätskontrolle und Kontrolle bei Neupflanzungen
– Unfallverhütung in der Baumpflege